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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen Zieglmeier Tankstellen GmbH

I. ALLGEMEINES

Diese Allgemeinen Geschäftbedingungen (AGB) gelten für den Handel mit Holzpellets, Holzbriketts, Bevorratungs- und Lagertanks sowie allen anderen Produkten der Zieglmeier Tankstellen GmbH. Sie gelten für alle Kunden. Ergänzende und diese AGB abändernde Vereinbarungen gehen diesen Bestimmungen vor, sofern sie von ihnen abweichen.

II. GELTUNGSBEREICH

Dem Angebot, der Bestellung und dem Vertragsverhältnis liegen ausschließlich unsere AGB in der jeweils gültigen Fassung zugrunde. Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte zwischen den Vertragsparteien, ohne dass es eines erneuten Hinweises auf die AGB bedarf. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Kunden werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

III. VERTRAGSSCHLUSS

Unsere Angebote sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als fest bezeichnet worden sind. Mit der Bestellung der Ware erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen. Der angebotene Kaufpreis ist bindend. Die Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart bzw. auf der Rechnung ausgewiesen, frei Haus und ohne Umsatzsteuer. Letztere wird mit dem jeweils gültigen Steuersatz gesondert berechnet. Wir sind berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang bei uns anzunehmen. Die Annahme kann mündlich, schriftlich oder auch durch Auslieferung der Ware an den Kunden erklärt werden. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit unserem Zulieferer. Dauerhafte Betriebsstörung durch höhere Gewalt, Streik, Rohstofferschöpfung oder andere Gründe, die nicht von uns zu vertreten sind, berechtigen uns zum Rücktritt von noch nicht erfüllten Verträgen. Insbesondere Ansprüche und Rechte kann der Käufer hieraus nicht ableiten. Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch uns nicht. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.

IV. EIGENTUMSVORBEHALT

Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor. Wird die Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen vermischt, vermengt oder verbunden, so erwerben wir an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis der Menge der von uns gelieferten Ware zu der nicht in unserem Eigentum stehenden Ware, mit der unsere Ware vermischt, vermengt oder verbunden wurde. Der Kunde ist verpflichtet, uns einen Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im Falle einer Pfändung, sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen. Einen Besitzwechsel der Ware sowie den eigenen Wohnsitzwechsel hat uns der Kunde unverzüglich anzuzeigen.

V. LIEFERUNG

Die Lieferung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Käufers und nur bei Bereitstellung technisch mangelfreier Anlagen. Der Lagerraum und die Befülleinheit sowie die Heizanlage müssen den einschlägigen Richtlinien (z.B. ÖNORM M 7137, TRVB H118, Empfehlungen zur Lagerung von Holzpellets des DEPV) entsprechen. Für die Eignung der zu befüllenden Anlage und des Behältnisses haftet der Kunde. Die für die Befüllung der Heizanlage relevanten Bedienungshinweise des jeweiligen Heizkesselherstellers sind vom Betreiber oder dessen Vertreter der Heizungsanlage zu beachten. Für Staubabsaugung muss ein 220 V Stromanschluss vorhanden sein. Die Zieglmeier Tankstellen GmbH behält sich vor, Liefermengen abweichend vom erteilten Auftrag zu überschreiten oder zu unterschreiten oder Teillieferungen durchzuführen. Die Art der Versendung steht in unserem Ermessen. Wir sind berechtigt, aber nicht verpflichtet, eine Transportversicherung auf Kosten des Käufers abzuschließen. Lieferfristen und Lieferzeitangaben sind unverbindlich. Der Kunde wird von der Zieglmeier Tankstellen GmbH mit normkonformen Produkten beliefert. Die Wahl des Transportmittels und des Frächters bleiben der Zieglmeier Tankstellen GmbH vorbehalten. Die Zufahrtsmöglichkeit eines schweren LKWs (40to) zur Lageranlage (30m Schlauchlänge) darf vom Kunden nicht eingeschränkt und eine Belieferung nicht behindert werden. Als Mindestbestellmenge gelten 3000 kg. Kleinere Bestellmengen werden in der Regel nicht ausgeliefert. Wird vom Kunden trotzdem auf Lieferung bestanden, wird eine Sonderzustellgebühr von EUR 250,00 zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer (USt.) in Rechnung gestellt. Der Kunde verpflichtet sich spätestens 4 Wochen nach Vertragsschluss die Ware abzurufen.

VI. PREISE

Die in der Auftragsbestätigung genannten Preise sind fest vereinbart. Wird die Ware nicht innerhalb von 4 Wochen ab Vertragsschluss abgenommen, befindet sich der Kunde in Annahmeverzug. Sobald sich der Kunde in Annahmeverzug befindet, ist Zieglmeier Tankstellen GmbH berechtigt, die am Tag der Lieferung geltenden Marktpreise in Rechnung zu stellen. Zum Kaufpreis ist die jeweils gesetzlich geltende Umsatzsteuer hinzuzurechnen. Als zugrundezulegende Einblaszeit bzw. Abladezeit gilt maximal eine Stunde. Die darüber hinausgehenden Zeiten sind gesondert vom Käufer mit EUR 53,50 zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer für jede weitere angefangene Stunde zu entgelten. Im Preis inbegriffen ist eine Schlauchlänge von 30m, gemessen vom Lieferfahrzeug bis zur Anschlussvorrichtung des Lagers. Für eine darüber hinausgehende Schlauchlänge wird eine gesonderte Schlauchgebühr von EUR 2,00 zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer pro Meter in Rechnung gestellt.

VII. ZAHLUNG

Der Rechnungsbetrag ist unverzüglich nach Lieferung netto Kasse ohne Abzug fällig. Skontoabzüge sind ausgeschlossen, sofern sie nicht gesondert schriftlich vereinbart sind. Sofern Zahlungsfirsten eingeräumt werden, wird der Fälligkeitstermin auf der Basis des Liefertages berechnet. Nach Ablauf einer Frist von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung, oder Mahnung kommt der Kunde in Zahlungsverzug. In den Fällen des Zahlungsverzuges sind wir berechtigt, ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen bzw. von beiderseits noch nicht voll erfüllten Verträgen zurückzutreten. Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt sind oder durch uns anerkannt wurden.

VIII. GEWÄHRLEISTUNG

Zieglmeier Tankstellen GmbH liefert ausschließlich Holzpellets entsprechend ÖNORM M7135, DIN plus, EN plus A1 und A2 bzw. EN B. Da es sich um ein Naturprodukt handelt unterliegt es gewissen Schwankungen, die sich im Einzelfall auch auf die Qualität auswirken können. Zieglmeier Tankstellen GmbH übernimmt keinerlei Gewähr für Farbe, Form, Geruch und ähnliche Produktunregelmäßigkeiten. Entspricht die Gesamtanlage des Kunden (Einblas-/Absaugstutzen, Lagerraum, Lageraustrag, Heizanlage, Tankanlage) oder Teile davon nicht den Anforderungen der einschlägigen Richtlinien (z.B. ÖNORM M 7137, TRVB H118, Empfehlungen zur Lagerung von Holzpellets des DEPV) übernimmt Zieglmeier Tankstellen GmbH keine Gewähr für die Qualität des Produktes und seiner Eigenschaften.

Im Bereich des Tankhandel werden von Zieglmeier Tankstellen GmbH auch gebrauchte Bevorratungs- und Lagertanks verkauft. In diesen Fällen wird gegenüber Käufern im Sinne des § 14 BGB keinerlei Gewährleistung insbesondere hinsichtlich der Dichtigkeit, des Korrosionszustandes, der Grundierung und Lackierung der Behältnisse übernommen. Auch eine restlose Befreiung der Behältnisse von Flüssigkeiten und deren Reststoffen – insbesondere mit gesundheits- und/oder umweltgefährdenden Eigenschaften – wird nicht gewährleistet.

Etwaige Beanstandungen der Menge oder der Qualität jeglicher Produkte von Zieglmeier Tankstellen GmbH müssen uns gegenüber unverzüglich nach Feststellung der Mängel, spätestens 4 Tage nach Anlieferung, schriftlich geltend gemacht werden. Versteckte Mängel hat uns der Käufer innerhalb von 8 Tagen nach Kenntnisnahme schriftlich mitzuteilen. Gehört der Käufer zum Personenkreis von § 14 BGB erlischt sein Gewährleistungsanspruch und/oder sonstiger Anspruch uns gegenüber innerhalb von 3 Monaten nach Lieferung unserer Ware. Es wird für den Fall, dass eine Nachbesserung wirtschaftlich nicht zumutbar ist, die Nacherfüllung durch Ersatzlieferung vereinbart. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.

IX. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNGEN

Besteht – außerhalb der Gewährleistung – eine Schadensersatzpflicht, so haften Zieglmeier Tankstellen GmbH nur für unmittelbare Sach- und Personenschäden. Eine weiterreichende Haftung, insbesondere für Folgeschäden und reine Vermögensschäden, ist ausgeschlossen. Im Falle einer Haftung ist die Höhe auf die Deckungssumme unserer Betriebshaftpflichtversicherung begrenzt. Dies gilt auch für eine eventuelle Haftung von Dritten, die den Kontakt mit dem Kunden begründet und/oder das Rechtsgeschäft durchgeführt haben, insbesondere Geschäftsführer, Angestellte, Mitarbeiter, ‚Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen. Soweit gegen Zieglmeier Tankstellen GmbH Ansprüche bestehen, erlöschen diese spätestens nach Ablauf eines Kalenderjahres nach Empfang der Ware.

X. STEUERN UND ABGABEN

Sollte die verkaufte Ware bis zur Lieferung mit zusätzlichen oder erhöhten Abgaben (z.B. Steuern, Zöllen) belastet werden, so sind wir zu einer entsprechenden Preiserhöhung berechtigt.

XI. GERICHTSSTAND /SCHLUSSBESTIMMUN

Für Unternehmer wird als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz der Fa. Zieglmeier Tankstellen GmbH vereinbart. Ist der Kunde Verbraucher gemäß § 13 BGB verbleibt es beim allgemeinen Gerichtsstand. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages bzw. der übrigen AGB nicht.

Stand 07/2010

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